St. Josefs Krankenhaus Gießen

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Erläuterungen der Fachbegriffe

Bauchdeckenplastik

Eine Bauchdeckenplastik dient zur Straffung der Bauchdecke nach vorangegangener Überdehnung derselben. Als Ursache hierfür finden sich oft Schwangerschaften mit großem Kind oder auch eine exzessive Gewichtszunahme mit nachfolgender Gewichtsreduktion. Der Umfang der Operation kann sehr unterschiedlich sein, je nach dem, ob nur überschüssige Haut ("Fettschürze") oder auch die Muskulatur/Faszienschicht der Bauchdecke gestrafft werden muss. Die Operation muss in der Regel selbst gezahlt werden. Ausnahmen sind ggf. möglich, müssen aber durch die Kassen genehmigt werden. Die Gesamtkosten betragen derzeit ca. 5.000.- Euro. Die Operation wird ausschließlich stationär durchgeführt. In seltenen Fällen können folgende Komplikationen auftreten: Wundheilungsstörungen/ Wundinfektion(<1%), überschießende Narbenbildung (Keloid), Mangeldurchblutung des Nabels, falls dieser verpflanzt wurde. Eine Bauchdeckenplastik ist keine Methode zur Gewichtsreduktion! Für ein optimales Ergebnis sollte vor der Operation ein vernünftiges (z.B. Normalgewicht + 10%) Körpergewicht erreicht sein. Aufgrund des Heilmittelwerbegesetz (HWG) §11 (1) 5. bildliche Darstellung ist es verboten außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel zu werben, insbesondere mit Darstellungen vor und nach einer Behandlung. Für nähere Information zu den Operationen wenden Sie sich bitte telefonisch unter folgender Rufnummer direkt an das Chefarztsekretariat:
Telefon: 0641 7002-320
Fax: 0641 7002-366
E-mail: aiello@jok-gi.de
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Brustchirurgie, Abklärung eines verdächtigen Befundes

Im Falle eines auffälligen Befundes in der Brust ist eine weitere Abklärung nötig. Dabei geht es darum, an Hand einer feingeweblichen Untersuchung zu beweisen, ob der Befund gutartig oder bösartig ist. Als Methode der ersten Wahl hat sich heute die sog. Stanzbiopsie durchgesetzt. Dabei werden quasi mit einer Punktion des Befundes (Hochgeschwindigkeitsstanze) meist 3 -5 feine Gewebszylinder gewonnen. Diese werden dann histologisch untersucht und führen zu einem definitiven Ergebnis. Das ist besonders für die Patientin hilfreich aber auch für den Arzt. Man weiß nun woran man ist und kann sehr detailliert über das nötige weitere Vorgehen sprechen. Ist der Befund gutartig erfolgt keine weitere Therapie. Mit Ausnahme, dass es sich um einen gutartigen Knoten handelt (z.B. Fibroadenom) welcher stört, schmerzt oder wächst und deshalb entfernt werden soll. Ist der Befund bösartig erfolgt eine individuelle Therapieplanung. Angestrebt wird normalerweise ein brusterhaltendes Vorgehen mit Entfernung des Wächterlymphknotens. Dazu wird am Tage vor der Operation der Wächterlymphknoten mit Technetium (schwache radioaktive Substanz) markiert. Am Tage der Operation wird dieser Lymphknoten zunächst aufgesucht und mit einem kleinen Schnitt in der Achselhöhle entfernt. Der Lymphknoten wird dann sofort histologisch vom Pathologen untersucht. Unterdessen wird der Knoten wir mit einem Sicherheitsabstand („im Gesunden“) aus der erkrankten Brust entfernt. Ist der Wächterlymphknoten (= Sentinelnode, = SLN) tumorfrei werden keine weiteren Lymphknoten aus der Achselhöhle entfernt. Ist der SLN befallen, müssen, wie früher immer üblich, alle für die Brust zuständigen Lymphknoten entfernt werden- etwa 10 bis 15 Lymphknoten. Bestätigt der Pathologe, dass der Knoten gut „im Gesunden“ entfernt wurde, dann ist die Operation an der Brust fertig. Es muss jetzt die Brustwunde nur noch so versorgt werden, dass es zu einem guten kosmetischen Ergebnis kommt. Immer wenn bei einer bösartigen Brusterkrankung brusterhaltend operiert wird, muss zur Vervollständigung der Therapie die verbliebene Brust nachbestrahlt werden. Das geschieht nach abgeschlossener Wundheilung über 5 – 6 Wochen und wird ambulant durchgeführt. Allerdings gibt es auch heute noch Konstellationen, bei denen ein brusterhaltendes Vorgehen nicht möglich ist. Dies ist der Fall, wenn ein Tumor sehr groß ist, oder eine flächige Hautbeteiligung vorliegt. In diesen Fällen kann geprüft werden, ob eine Chemotherapie vor der Operation es doch noch möglich macht, brusterhaltend vorzugehen. (Diese Methode wird auch Down-Staging genannt) Ist auch das nicht der Fall, muss die Brust entfernt werden. Ein späterer Wiederaufbau der Brust ist möglich. Dies kann entweder durch Implantate oder auch durch körpereigenes Gewebe geschehen.

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Dopplerdiagnostik (Dopplerultraschall)

Im Verlauf der Schwangerschaft kann es erforderlich sein zu beurteilen, ob das Kind noch richtig versorgt wird und der Mutterkuchen (Plazenta) noch einwandfrei arbeitet. Neben der Größenausmessung des Kindes (Fetometrie) ist die Dopplersonografie (Dopplerultraschall) ein geeignetes Verfahren um die Versorgungslage des Kindes zu klären. Dabei wird eine Ultraschalluntersuchung von der Bauchdecke aus durchgeführt. Dann werden bestimmte Blutgefäße eingestellt und die Durchblutungsverhältnisse darin sichtbar und hörbar gemacht. Diese sichtbaren Kurven werden ausgemessen. Die dargestellten Gefäße können sein: die Gebärmutterarterie, die Nabelarterie, die mittlere Gehirnschlagader, die kindliche Aorta und der Duktus venosus. Die gewonnenen Werte geben Aufschluss darüber, ob ihr Kind ausreichend versorgt wird oder ob sich hier ein Mangel anbahnt.

Im Falle eines Mangels muss dass weitere Vorgehen sorgfältig besprochen werden.

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Endometriumablation - Operation bei zu starker Regelblutung

Bauchspiegelung

Hat man früher häufig auch im Falle exzessiver Periodenblutungen zur Entfernung der Gebärmutter geraten, so steht heute eine ambulant durchführbare minimal-invasive Methode zur Verfügung: Die Endometriumablation. Das Prinzip der Operation besteht auf der Verschorfung (=Koagulation) der innersten Schicht der Gebärmutter, dem Endometrium. Dazu wird nach vorangegangener Gewebsgewinnung zum Ausschluss einer bösartigen Erkrankung, ein feines Instrument mit einer rollenden Kugel an der Spitze eingeführt. Unter Sicht wird durch Zugabe von Koagulationsstrom die Gebärmutterhöhle "ausgebrannt". Der Erfolg der Operation zeigt sich darin, dass nur noch eine ganz geringe bzw. keine Periodenblutung auftritt. Häufig erlebt die Patientin innerhalb von wenigen Wochen ein neues Lebensgefühl, weil die oft einhergehende Anämie (= Blutarmut) sich normalisiert hat. Die Methode eignet sich allerdings nur für Frauen deren Familienplanung abgeschlossen ist. Durch die Verödung der Gebärmutterschleimhaut kann sich eine entstehende Schwangerschaft nicht "einnisten". Die Endometriumablation ist keine Methode der Sterilisation! Sollte diese gewünscht werden, muss der Eingriff mit einer Eileiterverschorfung per Bauchspiegelung kombiniert werden.

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Fettabsaugung mit der Tumeszenztechnik

Die Tumeszenztechnik ist eine Technik der Liposuction ( Fettabsaugung ). Dabei wird das Fettgewebe zunächst mit bis zu sechs Litern einer Kochsalzlösung aufgeschwemmt. Wenn der Eingriff nicht unter Vollnarkose stattfindet, werden darüber hinaus noch Betäubungsmittel zugesetzt. Die Flüssigkeit wird mit hohem Druck in die Körperpartien gepumpt, die sich dadurch ballonartig aufblähen. Durch die Flüssigkeit werden die Fettzellen so weit auseinander geblasen, dass sie mit der dünnen Kanüle abgesaugt werden können.

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Laparoskopische Hysterektomie (TLH und LASH)

Besonders bei zu starken und schmerzhaften Regelblutungen kann es sinnvoll sein, die Gebärmutter zu entfernen. Lange stand hierfür die vaginale Gebärmutterentfernung als schonendste Technik zur Verfügung. Der Vorteil dieser Methode besteht darin, dass kein Bauchschnitt erfoderlich ist. Dadurch verkürzt sich die Erholungszeit nach dem Eingriff deutlich.

Mit der Weiterentwicklung der endoskopischen Technik ist es heute möglich, die Gebärmutter ganz (TLH = totale laparoskopische Hysterektomie) oder oberhalb des Gebärmutterhalses (LASH oder LSH = laparoskopische suprazervikale Hysterektomie) zu entfernen. Dazu wird die Technik der Bauchspiegelung (Laparoskopie) angewendet. Im Falle der LASH wird nur der obere Teil der Gebärmutter bis zum Gebärmutterhals entfernt (suprazervikal, lat. = oberhalb des Halses). Das hat den Vorteil, dass die aufhängenden und stabilisierenden Bandstrukturen für Blase und Scheide im Becken erhalten bleiben. Das hat insbesondere dann große Bedeutung, wenn keine Senkung besteht und man davon ausgehen kann, dass diese Bandstrukturen intakt sind.Sind diese Strukturen im Rahmen einer Senkung schlaff, entfällt dieser o. g. Vorteil.

Ein Nachteil beim Erhalt des Gebärmutterhalses ist, dass weiterhin Vorsorgeabstriche notwendig sind. Dies ist auch der Grund, warum bei einem verdächtigen Abstrich diese Methode nicht in Frage kommt. In diesem Fall muss die Gebärmutter komplett entfernt werden.

Bei allen Fällen, wo insbesondere die schmerzhafte Periodenblutung im Vordergrund steht und ansonsten normale anatomische Verhältnisse vorliegen, können wir die LASH als Operationsmethode empfehlen.

Pranätaldiagnostik

Ersttrimesterscreening (ETS)

Die Abteilung bietet im Rahmen der pränatalen Diagnostik die Durchführung des sog. Ersttrimesterscreenings (ETS) an. Darunter versteht man eine spezielle Ultraschalluntersuchung zwischen der 12. und 14. Schwangerschaftswoche mit Messung der Nackenfalte. Simultan dazu wird Blut zur Bestimmung zweier spezieller Blutwerte bei der werdenden Mutter abgenommen. Die Kombination dieser Ergebnisse ergibt Aufschluss darüber, ob das Risiko für eine Trisomie (z.B. Downsyndrom = Trisomie 21) oder das Risiko für einen Herzfehler erhöht ist. Andererseits können die Werte aber auch anzeigen, dass das Risiko deutlich unter dem (immer vorhandenen) altersentsprechenden Risiko liegt.

Die Kosten für die Untersuchung werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Sie kostet derzeit 105 Euro.

 

Amniozentese

Noch genauer ist der Ausschuss einer Trisomie mit der Amniozentese möglich. Darunter versteht man die Gewinnung von Fruchtwasser durch die Punktion der Fruchthöhle von der Bauchdecke aus. Im Fruchtwasser befinden sich kindliche Zellen, die dann - nach entsprechender Aufbereitung - hinsichtlich ihrer Chromosomen untersucht werden können. Ein normales Ergebnis schließt eine Trisomie praktisch aus.

Nachteil dieser sog. invasiven Untersuchung ist die Auslösung einer Fehlgeburt. Die Rate hierfür liegt bei 0,5 - 1 %, d.h. auf 200 Untersuchungen kommt eine Fehlgeburt.

Deshalb raten wir, zuerst das ETS durchzuführen, was absolut kein Fehlgeburtsrisiko beinhaltet. Oft geben die Werte des ETS einen guten Hinweis, ob eine Amniozentese notwendig ist oder nicht.

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TVT – TO - Operation

Für Patientinnen mit einer Belastungsinkontinenz (=Urinabgang bei Husten, Pressen, Nießen, o. ä.) steht seit etwa 10 Jahren eine neue OP-Methode zur Verfügung: Die TVT-Opertion = Tensionfree vaginal tape, zu deutsch: spannungsfrei (liegendes) vaginal (eingeführtes) Band.

TVT-Operation-Draufsicht Becken
TVT-Operation-Becken im Querschnitt

Wie Sie auf der Skizze erkennen können, wird das etwa 1 cm breite Band spannungsfrei um die Harnröhre gelegt. Der Eingriff wird in Vollnarkose durchgeführt. Die Operationsdauer ist mit ca. 25 - 35 Minuten kurz, und falls Sie berufstätig sind, sind die Ausfallzeiten am Arbeitsplatz gering. Der stationäre Aufenthalt beträgt 4-5 Tage. Die Ergebnisse des Verfahrens sind sehr gut. 84% der Patientinnen sind auch 2 Jahre nach dem Eingriff kontinent, also geheilt, weitere 8% sind gebessert. Das entspricht einer Erfolgsrate von 92%. Heute wird das Band in der Regel nicht mehr nach oben um das Schambein gelegt, sondern nach links und rechts ausgeleitet (TVT-TO Methode). Dieses Vorgehen ist anatomisch noch sicherer. Auch die Langzeitergebnisse von Prof. Ulmsten aus Schweden, dem Erfinder der Methode, sind ermutigend. Sie zeigen, dass auch nach 8 Jahren - im Gegensatz zu anderen Methoden - das Ergebnis (die Kontinenzrate) erhalten bleibt.

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Vergrößerungsoperation der Brüste (Augmentationsoperation)

Die Vergrößerungsoperation ist ein häufig durchgeführter kosmetisch/ ästhetischer Eingriff, welcher sowohl ambulant, als auch stationär durchgeführt werden kann und in den Selbstzahlerbereich gehört. Die Gesamtkosten betragen derzeit ca. 5.600.- Euro. Es werden ausschließlich Implantate der Fa. Allercan (ehemals McGhan/Inamed) verwendet. Diese besitzen zahlreiche patentierte Eigenschaften und zeichnen sich durch eine geringe Rate an Kapselfibrosen und lange Haltbarkeit aus. In aller Regel wünschen sich hierzulande Frauen eine Vergrößerung der Brüste in einem Bereich zwischen 200 ml und 400 ml, d.h. von einem A/B Körbchen in ein C/D Körbchen. Dies wird im individuellen Beratungsgespräch und der zugehörigen Untersuchung festgelegt und berücksichtigt neben den allgemeinen Konstitutionsmerkmalen(Größe, Körperbau, Breite des Brustkorbs u.a.m.) vor allem den Wunsch der Patientin. Aufgrund des Heilmittelwerbegesetz (HWG) §11 (1) 5. bildliche Darstellung ist es verboten außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel zu werben, insbesondere mit Darstellungen vor und nach einer Behandlung. Für nähere Information zu den Operationen wenden Sie sich bitte telefonisch unter folgender Rufnummer direkt an das Chefarztsekretariat:
Telefon: 0641 7002-320
Fax: 0641 7002-366
E-mail: aiello@jok-gi.de
Bildgalerie (www.drgilbert.de/galerie).

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Verkleinerungsoperation der Brüste (Reduktionsplastik)

Die Reduktionsplastik ist ein Eingriff zur Größen- und Gewichtsreduktion der Brüste. Nach individueller Beratung und Planung muss die Beste der möglichen Techniken ausgewählt werden. Der wesentliche Unterschied liegt in der Vorgehensweise an der Brustwarze. Ist das zu erwartende Reduktionsgewicht pro Seite größer als 1000 g, so kann eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich sein. Die bei Selbstzahlung entstehenden Gesamtkosten betragen derzeit ca. 5.600.- Euro. Bei sehr großem Reduktionsgewicht (> 1000g) muss die Brustwarze in der Regel frei transplantiert werden. Bei kleineren Gewichten werden die Brustwarzen "gestielt". Typische, aber seltene Komplikationen(<1%) sind die Mangeldurchblutung der Brustwarze, nach Wundinfektion und die schlechte/ überschießende Narbenbildung (Keloid). Um diese Risiken zu minimieren ist bei diesem Eingriff die stationäre Vorgehensweise obligatorisch. Aufgrund des Heilmittelwerbegesetz (HWG) §11 (1) 5. bildliche Darstellung ist es verboten außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel zu werben, insbesondere mit Darstellungen vor und nach einer Behandlung. Für nähere Information zu den Operationen wenden Sie sich bitte telefonisch unter folgender Rufnummer direkt an das Chefarztsekretariat:
Telefon: 0641 7002-320
Fax: 0641 7002-366
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