Ambulantes Operieren
In den Fachabteilungen werden folgende Eingriffe unter anderem ambulant durchgeführt:
Allgemeine- und Visceralchirurgie
- Aufschneidung von Körpergewebe, Lymphknoten, Geschwulst oder eines tastbaren Brusttumors
- Operationen der Krampfadern
- Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
- Plastische Operation der Vorhaut des männlichen Gliedes
- Herzschrittmacher-Implantation und Wechsel der Batterien
- Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers
- Plastische Operation des Nagelwall Finger/Zehe
- Operation eines Leistenhodens
- Bauchspiegelung (Laparoskopie/Pelviskopie)
- Hernienchirurgie
Unfallchirurgie und Gelenkersatz
- Hallux valgus
- Hammerzehe
- Operation eines Überbeins (Ganglion)
- Operation des Karpal- / Tarsaltunnelsyndroms
- Operation einer Fraktur (Osteosynthese)
- Entfernung von Platten, Nägeln, Schrauben (Osteosynthesematerial)
- Diagnostische und therapeutische Kniegelenksspiegelung (Arthroskopie)
- Plastische Operation des Nagelwall Finger/Zehe
- Sehnenscheidenradikaloperation
- Operation der Dupuytren'schen Kontraktur
- Operative Herstellung eines Sehnenbettes
Gynäkologie
- Aufschneidung von Körpergewebe, Lymphknoten, Geschwulst oder eines tastbaren Brusttumors
- Ausschabungen (Abrasio)
- Ausräumung einer Blasenmole oder einer missed abortion (verhaltene Fehlgeburt)
- Entfernung von Nachgeburt/ Nachgeburtsresten
- Bauchspiegelung (Laparoskopie/Pelviskopie)
- Entfernung von Vaginalzysten
HNO
- Anlage einer Paukenhöhlendrainage
- Entfernung der Rachenmandeln (Adenotomie)
- Inzision des Trommelfells (Parazentese)
Bitte beachten Sie, dass nicht jeder Patient ambulant operiert werden kann. Bei der sorgfältigen Voruntersuchung durch den Operateur und den Anästhesisten werden die Voraussetzungen überprüft und die Einzelheiten mit Ihnen besprochen. Bei einer ambulanten Operation darf kein höheres Risiko bestehen als bei einer stationären Krankenhausbehandlung. Grundsätzlich ist bei jedem Patient im Einzelfall zu klären, ob es Gründe gibt, die gegen eine ambulante Operation sprechen.
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